Wie Handwerksbetriebe ihr Transportgut richtig versichern

Transportversicherung im Handwerk: So geht’s richtig

Ihr Firmenfahrzeug ist ein rollender Werkzeugkoffer? Dann fahren Sie eine beträchtliche Summe durch die Gegend. Umso wichtiger ist es, auch diese Gegenstände als Teil Ihres Firmeninventars im Blick zu haben und ausreichend abzusichern.

Absicherung über die Gewerbe-Inhaltsversicherung

Über die Gewerbe-Inhaltsversicherung ist das gesamte Firmeninventar gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl geschützt. Dieser Schutz bezieht sich jedoch zunächst auf Firmeninventar innerhalb Ihres bekannten Firmengebäudes bzw. -grundstücks. Nur wenn die Transportgefahr bzw. der Autoinhalt mit abgedeckt ist, ist das Inventar auch außerhalb im Auto abgesichert.

Zusätzliche Absicherung der Transportgefahren

Die zusätzliche Absicherung der Transportgefahren bzw. des Autoinhalts sorgt dafür, dass Materialien, Werkzeuge oder andere Güter auch unterwegs geschützt sind. Für einen optimalen Schutz ist es wichtig, dass explizit Gegenstände mit inbegriffen sind, die sich dauerhaft und ständig im Fahrzeug befinden.

Gefahren und Schäden, gegen die eine Absicherung wichtig ist

  • Unfall des Fahrzeugs: Bei einem Unfall werden transportierte Dinge beschädigt oder zerstört.

  • Diebstahl: Das Fahrzeug wird aufgebrochen oder das gesamte Fahrzeug wird entwendet.

  • Unterschlagung des Fahrzeugs: Jemand mit Zugang zum Fahrzeug „entwendet“ es.

  • Raub: Gegen Androhung von Gewalt wird das gesamte Fahrzeug oder Teile daraus gestohlen.

  • Brand: Inhalte oder das gesamte Fahrzeug werden durch Feuer beschädigt oder zerstört.

  • Naturkatastrophen: Dazu gehören z.B. plötzliche Starkregenereignisse, die zu Überschwemmungen führen.

Ein „nice to have“ ist die zusätzliche Absicherung gegen Schäden, die

  • durch eine Notbremsung oder ein Ausweichmanöver,

  • beim Be- und Entladen des Fahrzeugs oder

  • während der Ausstellung Ihrer Waren und Produkte auf Messen entstehen.

Geltungsbereich für grenznahe Gebiete

In der Regel gilt die Transportversicherung nur innerhalb Deutschlands. Einige Versicherer haben den Geltungsbereich ihrer Versicherung auf die gesamte EU ausgeweitet. Länder wie die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, das Vereinigte Königreich und Island sollten im Vertrag explizit erwähnt sein. Firmen mit Sitz in grenznahen Gebieten sollten dies besonders im Blick haben.

Vermeidung zeitlicher und örtlicher Beschränkungen

Auf die Nachtzeitklausel sollte Ihr Versicherer im Idealfall komplett verzichten. Diese Klausel verlangt, dass Gewerbetreibende ihre Fahrzeuge während der Nachtzeit (meist von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens) auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück abstellen, um im Schadenfall keine Nachteile zu erlangen. In der täglichen Arbeit schränkt diese Regelung jedoch schnell ein.

Gerade für Gewerbetreibende aus dem Handwerk ist es wichtig, dass ihre Fahrzeuge auch in vorhandenen Werkstatthallen und Lagern abgestellt werden dürfen. Meist ist dies in einer Garagenklausel geregelt.

Fazit:

Gewerbetreibende sollten ihr Firmenfahrzeug und Transportgut umfassend versichern, besonders gegen Unfälle, Diebstahl und Naturkatastrophen. Auf zeitliche Einschränkungen wie die Nachtzeitklausel zu verzichten, erleichtert die Nutzung der Fahrzeuge erheblich.