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H. Schnütchen Inh. Corinna Schäfer

RheinLand Basis-Rente

Die RheinLand Basis-Rente ist eine lebenslange monatliche Leibrente, die frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr ausbezahlt wird. Vergleichbar der gesetzlichen Rente ist sie nicht übertragbar, veräußerbar oder kapitalisierbar, sie kann nicht beliehen oder vererbt werden. Dafür wird sie steuerlich gefördert.


Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Lebenslang garantierte Rente
  • Hohe Rendite
  • Sicherheit durch Kapitaldeckung
  • Einschlussmöglichkeit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  • Partner-Renten-Option bei Rentenbeginn
  • Beitragsdynamik zur Anpassung an steigende Lebenshaltungskosten
  • Aufstocken des Rentensparanteils durch zusätzliche Einmal-Zahlungen
  • Möglichkeit des vorgezogenen oder aufgeschobenen Rentenbeginns (vom 62. bis zum 85. Lebensjahr)
  • Steuervorteile in der Ansparphase: als Sonderausgaben absetzbare Beiträge
  • Verlagerung der Steuerbelastung in die niedriger besteuerte Rentenphase
  • Keine Anrechnung im Falle der Arbeitslosigkeit, daher Hartz IV-geschützt

Nutzen Sie Ihre Steuervorteile

Im Jahr 2012 können 74 % des absetzbaren Höchstbetrags als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das sind für Alleinstehende 14.800 Euro und 29.600 Euro für Ehepaare. Angerechnet werden sowohl Beiträge in die Basis-Rentenversorgung als auch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder Versorgungswerke.


Besondere Sparchancen für Selbstständige

Für Selbstständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, stellt die Basis-Rente nach Wegfall der Steuerbefreiung von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen die einzige Möglichkeit dar, steuerbegünstigt sowie renditestark und sicher vorzusorgen. Durch regelmäßige Beitragszahlungen oder durch Einmal-Zahlungen können Sie Ihre Vorsorge aufbauen.

Machen Sie auch Ihre Beiträge für eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung steuerlich geltend. Werden die Zusatzversicherungen in die RheinLand Basis-Rente eingeschlossen, fallen die Beiträge mit in den anrechenbaren Freibetrag.

Weiterhin bietet Ihnen die RheinLand Basis-Rente trotz Unvererbbarkeit die Möglichkeit der Hinterbliebenenabsicherung für den Ehepartner. Die Absicherung des Partners erfolgt durch eine Verrentung der bisher eingezahlten Beiträge oder durch die Partner-Renten-Option bei Rentenbeginn.


Haben Sie Fragen?

Der RheinLand Experte in Ihrer Nähe beantwortet sie Ihnen gerne!


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Geschäftsstelle der RheinLand Versicherungen

  • H. Schnütchen Inh. Corinna Schäfer

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41352 Korschenbroich
Tel.: 02182 5659
Fax: 02182 59508

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