Förder-Rente (Riester)
Wer bekommt die Förderung?
Von der neuen steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge können nur diejenigen profitieren, die von der im Zuge der Rentenreform vorgenommenen Absenkung des Leistungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen sind. Hierzu gehören grundsätzlich die in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten sowie diejenigen, die dem Alterssicherungssystem der Landwirte angehören.
Staatliche Förderung erhalten alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind:
- Arbeitnehmer und Auszubildende
- pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker)
- Bezieher von Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld)Personen in Kindererziehungszeiten (pro Kind drei Jahre)
- geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobber), die eigene Pflichtbeiträge zahlen
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Behinderte in anerkannten Werkstätten
sowie
- Pflichtversicherte der Alterssicherung der Landwirte
- Empfänger von Besoldung und Amtsbezügen (z.B. Beamte, Richter, Zeit-/Berufssoldaten, Minister)
- Beschäftigte, die rechtlich wie Beamte behandelt werden (z.B. Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts, Lehrer oder Erzieher an nichtöffentlichen Schulen).
Ausgenommen von der Förderung sind:
- Selbstständige, sofern sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Beschäftigte, die noch in einer Zusatzversorgung pflichtversichert sind, welche die Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung durch höhere Leitung ausgleicht. Für die meisten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes wurde diese beamtenähnliche Gesamtversorgung inzwischen abgeschafft
- Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind
- Sozialhilfeempfänger
- Rentner
- geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobber), die keine eigenen Pflichtbeiträge zahlen
- Studenten
Wie wird die Zulage ausgezahlt?
Der Altersvorsorgeaufwand setzt sich aus Eigenbeiträgen und Zulagen zusammen. Der Berechtigte zahlt seinen Eigenbeitrag an das Unternehmen, bei dem er seinen Vertrag abgeschlossen hat. Die Zulage wird von der Zentralen Zulagenstelle (angesiedelt bei der Deutschen Rentenversicherung) ebenfalls an das Unternehmen gezahlt und dort dem Vertrag gutgeschrieben.
Vorab muss der Berechtigte einen Antrag stellen, und die Zentrale Zulagenstelle prüft, ob der Vertrag den Anlagevorschriften entspricht.
Wie hoch ist die staatliche Zulage?
Um die staatlichen Zulagen für das jeweilige Jahr in voller Höhe zu erhalten muss der Förderberechtigte einen Anteil seines Vorjahresbruttoeinkommens als Eigenbeitrag in seinen Riester-Vertrag einzahlen.
Dieser Anteil beträgt seit 2008 4% des Vorjahresbruttoeinkommens.
Da es keinen Zwang zur Vorsorge gibt, muss auch niemand diesen Höchstsatz ansparen. Abgesehen davon, dass er die Einschnitte der Rentenreform von 2001 nicht ausgleicht, erhält er auch entsprechend weniger Förderung. Deshalb empfiehlt das Arbeitsministerium, die Beiträge für die jeweilige Höchstförderung zu entrichten.
Der Staat gewährt eine Grundzulage pro Kopf und für jedes kindergeldberechtigte Kind eine weitere Zulage.
Die Höhe der Förderung beträgt:
Eigene Zulage für Versicherungsnehmer | 154 Euro |
Grundzulage auch für mittelbar förderberechtigte Ehegatten* | 154 Euro |
Kinderzulage für jedes vor 2008 geborene Kind | 185 Euro |
Kinderzulage für jedes ab 2008 geborene Kind | 300 Euro |
Berufseinsteigerbonus (einmalig, bis zum 25 Lebensjahr) | 200 Euro |
*selbst nicht rentenversicherungspflichtig; die Zulagen werden aber nur dann gewährt, wenn der unmittelbar förderberechtigte Partner seinen eigenen Vertrag mit entsprechender Sparleistung bespart.
Was geschieht mit meinem Vorsorgekapital, wenn ich sterbe?
Es ist vorgesehen, dass der überlebende Ehegatte das vom verstorbenen Partner hinterlassene Altersvorsorgekapital steuerunschädlich in einen eigenen Altersvorsorgevertrag einzahlen darf.
Bei anderen Erben
Geht das Altersvorsorgekapital auf andere Erben über, müssen die Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt und die Erträge versteuert werden.
Zulage oder Steuerbegünstigung?
Der gesamte Altersvorsorgeaufwand kann im Rahmen des Sonderabgabenabzugs geltend gemacht werden. Er beträgt 2.100 Euro pro Jahr.
Ist die Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug höher als die Zulage, wird die Differenz dem Steuerpflichtigen zusätzlich gutgeschrieben.
Wie werden Ehepaare gefördert?
Beiden Ehegatten steht die staatliche Förderung zu. Nicht pflichtversicherte Ehepartner (z.B. viele Selbständige) erhalten – bei steuerlicher Zusammenveranlagung – die Grundzulage. Sie werden damit mittelbar gefördert. Jeder Ehepartner muss allerdings einen eigenen Vertrag abschließen. Der mittelbar geförderte Partner muss einen eigenen Beitrag von mind. 60 Euro (gesetzlich festgelegter Sockelbeitrag) leisten.
Kann ich vorzeitig über mein Vorsorgekapital verfügen?
Nein. Die staatliche Förderung ist an die Voraussetzung gebunden, dass der Sparer frühestens mit 60 Jahren über sein Vorsorgekapital verfügen darf. Wer das Geld früher benötigt, muss die Förderung zurückzahlen.
Ausnahme: Zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum darf ein Teil des Kapitals entnommen werden.
Wie muss ich die Förder-Rente versteuern?
Durch die Riester-Rente wird die so genannte nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Die Beiträge für diese Rente werden – durch die staatliche Förderung – nicht versteuert. Das Finanzamt verschont auch die Zinsen und Erträge, die die Anlageprodukte in der Ansparphase erzielen. Als Ausgleich muss der Sparer die Rente im Ruhestand in voller Höhe (100%) versteuern.
Wie funktioniert das Förderverfahren?
So einfach kommen Sie an Ihre staatliche Förderung:
- Der Zulagenberechtigte stellt Antrag auf Zulage bis zu 2 Jahre nach dem Beitragsjahr.
- Der Anbieter der Vorsorgeprodukte leitet die notwendigen Daten an die Zentrale Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund weiter.
- Die Zentrale Zulagenstelle überweist die Zulage(n) auf das Konto des Vorsorgevertrages des Zulagenberechtigten.
- Der Zulagenberechtigte gibt im Rahmen der Einkommensteuererklärung den Altersvorsorgebetrag als Sonderausgabe an.
- Das Finanzamt prüft, ob die zu gewährenden Zulage(n) oder die Steuerersparnis bei Sonderausgabenabzug höher ist.
- Der Zulagenberechtigte erhält den die Zulage übersteigenden Teil der Steuerersparnis.
Dieses Verfahren wurde für die Kunden durch den Dauerzulagenantrag noch weiter vereinfacht.
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